Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Informationen für Beschäftigte


Überblick/Beschreibung
Zielgruppe
Voraussetzungen
Erwartete Dauer
Lektionsziele
Kursnummer


Überblick/Beschreibung
Dieser Kurs beschäftigt sich mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und bietet Informationen für Beschäftigte. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz trat am 18. August 2006 in Kraft und wirkt sich sowohl auf das Zivilrecht als auch auf das Arbeitsrecht aus. Ziel des Kurses ist, alle Beschäftigten über die grundlegenden Inhalte des AGG und seine Konsequenzen im Arbeitsalltag zu informieren.

Zielgruppe
Alle Mitarbeiter

Voraussetzungen
Keine

Erwartete Dauer (hours)
1.0

Lektionsziele

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Informationen für Beschäftigte

  • Das Ziel des AGG benennen.
  • Die sechs Merkmale benennen, aufgrund derer Benachteiligung nicht zulässig ist.
  • Den vom AGG betroffenen Personenkreis definieren.
  • Die arbeitsrechtliche Reichweite des AGG ermessen.
  • Die vier Formen der Benachteiligung unterscheiden.
  • Die Reichweite benachteiligenden Verhaltens ermessen.
  • Begründen, inwiefern eine berufliche Anforderung eine Ausnahme vom grundsätzlichen Benachteiligungsverbot rechtfertigt.
  • Definieren, wann eine Ungleichbehandlung aufgrund des Alters zulässig ist.
  • Bedeutung und Reichweite des Benachteiligungsverbotes ermessen.
  • Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen erklären, die ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot haben kann.
  • Kursnummer:
    lchr_01_a39_lc_de